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Mazda Plakettenservice

Der Mazda Plaketten-Service

Seit 1. März 2007 ist die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge ("Plakettenverordnung") in Kraft getreten. Damit können Städte und Gemeinden Umweltzonen einrichten, in denen ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Schadstoff-Plakette gilt. Die Verordnung gilt für alle PKW und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart.

Dürfen wir Ihnen eine kleben?

Ihr Mazda Partner* sagt Ihnen, zu welcher Schadstoffgruppe Ihr Mazda gehört, und versieht Ihr Fahrzeug mit der entsprechenden Schadstoff-Plakette.

Dieselmodelle: Nachrüsten ist sinnvoll

Übrigens: In vielen Fällen kann bei Dieselfahrzeugen eine Nachrüstung von Filtern zu einer besseren Einstufung führen. Auch hierzu berät Sie Ihr Mazda Partner gern. Lesen Sie auch unsere Informationen zum Mazda Nachrüst-Dieselpartikelfilter.

Welche Plakette für welches Fahrzeug?

Je nach Schadstoffausstoß erhält jedes Fahrzeug eine farblich gekennzeichnete Schadstoff-Plakette, die bundesweit gilt. In welche Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug fällt, ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer. Diese finden Sie in älteren Fahrzeugscheinen unter "Schlüsselnummern" im Feld "zu 1" an der 5. und 6. Stelle. In Fahrzeugpapieren ab dem 1. Oktober 2005 steht die Nummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1 (relevant sind die beiden letzten Ziffern).

Für Benzinfahrzeuge gilt:

Grün   alle Fahrzeuge ab Euro 1
Keine Plakette   Fahrzeuge schlechter als Euro 1 (ohne geregelten Katalysator)

Für alle Dieselfahrzeuge gilt
(ohne Berücksichtigung einer möglichen Nachrüstung):

Grün   Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 / Euro 4 oder D4 oder Euro 3 und D4
Gelb   Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 / Euro 3
Rot   Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 / Euro 2
Keine Plakette   Fahrzeuge schlechter als Euro 2

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* Bei allen teilnehmenden Mazda Vertragshändlern und ServicePartnern.


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