Abmeldebescheinigung Hat der Halter zur vorübergehenden Stilllegung des Fahrzeuges die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsstelle abgegeben und das amtliche Kennzeichen entstempeln lassen, so erhält der Halter eine Abmeldebescheinigung. Gemäß den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen berührt es den Versicherungsvertrag grundsätzlich nicht, wenn das Fahrzeug vorübergehend aus dem Verkehr gezogen wird (Stilllegung im Sinne des Straßenverkehrsrechts). Der Versicherungsnehmer kann jedoch eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes verlangen, wenn er eine Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle vorlegt und die Stilllegung mindestens 2 Wochen beträgt. Siehe auch Stichwort Ruheversicherung. Wird das stillgelegte Fahrzeug wieder in Betrieb genommen, so hat die Kfz-Zulassungsstelle die Aushändigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I von der erneuten Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte abhängig zu machen. |
Abschreibung Oft auch AfA = Absetzung für Abnutzung. Beschreibt die buchhalterisch erfasste Wertminderung von (Investitions-)Gütern. Abschreibung gilt als Aufwand und mindert die ertragsabhängigen Steuern. |
Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB) Bestandteil jedes Vertrages. Kunden sollten darauf hingewiesen werden, sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzulesen. |
Annuität Die Ratenkalkulation erfolgt durchweg annuitätisch. D.h. die Raten bleiben konstant gleich niedrig. Bei der Tilgung eines Darlehns ist dabei der Tilgungsanteil zunächst sehr niedrig und der Zinsanteil entsprechend hoch. Dieses Verhältnis kehrt sich über die Vertragslaufzeit um. |
Anschlussfinanzierung Bei der Mazda Budget Finanzierung besteht die Möglichkeit einer Anschlussfinanzierung der Restrate. Die Anschlussfinanzierung kann bei der Mazda Finance abgeschlossen werden. |
Anzahlung Die Anzahlung ist ein Instrument, um die monatlichen Raten zu reduzieren, da sie den Darlehnsbetrag reduziert. Als Anzahlung sind möglich: Barleistungen und Sachwerte, insbesondere gebrauchte Fahrzeuge, die "in Zahlung genommen" werden. |
Besitz Unmittelbarer Besitz heißt, dass jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausüben kann. Er ist geregelt in den §§854 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der rechtmäßige Besitz wird vom Gesetz ausdrücklich geschützt. Der jeweilige Fahrzeugnutzer ist Besitzer, sowohl bei Leasing als auch bei Finanzierung. |
Bilanzneutralität Bilanzneutralität bedeutet, dass ein Vorgang nicht bilanzierungspflichtig ist und damit keine Auswirkung auf die Bilanzsumme hat. Beim Kauf und bei der Finanzierung (bei der auch der Darlehnsnehmer der Käufer ist) werden die Kraftfahrzeuge vom gewerblichen Kunden bilanziert. D.h. sie werden in sein Anlagevermögen aufgenommen und erhöhen damit die Bilanzsumme. Leasing-Fahrzeuge werden dagegen bei der Mazda Finance (Leasing-Geber) bilanziert und sind somit für den Kunden bilanzneutral. |
Bonität Kreditfähigkeit des Kunden. Wird über die Bonitätsprüfung festgestellt und ist maßgeblich für die Annahme eines Darlehns- oder Leasing-Antrages. |
Bonitätsprüfung Stellt die Kreditfähigkeit des Kunden fest. Ist vor jedem Vertragsabschluss obligatorisch. |
Brutto Preis inklusive Mehrwertsteuer. Darlehnsverträge werden grundsätzlich brutto kalkuliert. Leasing-Verträge werden für Firmen netto kalkuliert. |
Bürgschaft Ein Dritter "garantiert" bei Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners für die noch ausstehende Summe aufzukommen. |
Darlehn Kredit. Betrag, den die Bank dem Darlehnsnehmer gegen angemessene Verzinsung zur Verfügung stellt. |
Darlehnsgeber Die Bank stellt ein Darlehn gegen angemessene Verzinsung dem Kunden zur Verfügung. |
Darlehnsgesamtbetrag Der Betrag, den der Darlehnsnehmer der Bank schuldet. Die Summe aus Kaufpreis des Fahrzeuges inkl. optionaler Restschuldversicherung, Bearbeitungsgebühr und Zinsen. |
Darlehnsnehmer Vertragspartner der Mazda Finance. Derjenige, der den Darlehnsvertrag unterschrieben hat und in der Regel das Fahrzeug fährt. Der Darlehnsbetrag wird direkt von der Mazda Bank an den ausliefernden Händler ausgezahlt. |
Darlehnsvertrag Vertrag zwischen der Mazda Finance und dem Darlehnsnehmer über die Gewährung eines Darlehns und dessen Rückzahlung.
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